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Unternehmensführung

Meeting Alzchem Personen am Tisch Aufnahme von oben
Wir zeigen regelkonformes Verhalten

Governance und Compliance

Der Begriff Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller einzuhaltenden Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf die gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus muss die Übereinstimmung des unternehmerischen Handelns mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und zentralen Wertvorstellungen gewährleistet sein. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption.

Paragraphen mit Hand

Diesen Zielen fühlen wir uns als Alzchem Group verpflichtet. Kein Mitarbeiter, Stellenbewerber oder Geschäftspartner darf aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. Jegliche Art von Belästigung ist strikt untersagt und wird in unserem Unternehmen nicht toleriert. Werte wie Menschenwürde, Toleranz und Respekt sind Grundwerte einer offenen, pluralistischen Gesellschaft. Sie sind im Grundgesetz verankert und folglich Leitlinien unseres unternehmerischen Denkens und Handelns sowie unserer Unternehmenskultur.

Zur Erreichung dieser Ziele haben wir ein Compliance-System etabliert, das der Vorbeugung beziehungsweise Begrenzung von Schäden, der Aufdeckung und Beendigung von Verstößen sowie der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten dient.

Unser Unternehmen gehört dem Verhaltenskodex des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) an und verpflichtet sich damit, Bestechung zu unterbinden und ethische Grundsätze gegenüber Kunden, Mitbewerbern und Geschäftspartnern einzuhalten. Alle geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen sind am geltenden Recht auszurichten.

Darüber hinaus setzen wir eigene Leitlinien ein, welche die unternehmenspolitischen Grundsätze und Normen zusammenfassen. Mit diesen Grundsätzen sind alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertraut, entsprechendes Handeln soll verinnerlicht sein. Sie geben Orientierung im Hinblick auf grundlegende rechtliche und ethische Pflichten von Alzchem-Mitarbeitern und verleihen ihnen die Sicherheit für richtiges Verhalten im Beruf.

Zur Stärkung des Compliance-Systems haben wir neben der Möglichkeit einer Meldung an den Compliance-Manager auch ein externes Hinweisgebersystem („Whistleblower Hotline“) bei einer externen Meldestelle eingerichtet. Allen Mitarbeitenden der Alzchem sowie Dritten, z. B. Geschäftspartnern oder Kunden, ist es so möglich, extern und sofern gewünscht anonym auf rechtliche Verstöße im Unternehmen hinzuweisen. Durch die Inanspruchnahme der Whistleblower Hotline entstehen dem Hinweisgeber keinerlei Kosten und auch im Verhältnis zur Alzchem keinerlei Nachteile, sofern der Hinweisgeber nicht selbst gegen Gesetze oder z.B. die Unternehmensleitlinien verstoßen hat. Die Mitarbeiter des externen Dienstleisters unterliegen der Schweigepflicht. Sie werden die Identität des Hinweisgebers und die von ihm gegebenen Informationen, soweit dies von dem Hinweisgeber gewünscht und rechtlich möglich ist, auch im Verhältnis zur Alzchem vertraulich behandeln. Der externe Dienstleister sowie die Alzchem werden den Hinweisen mit der erforderlichen Sorgfalt nachgehen und den zugrunde liegenden Sachverhalt gründlich ermitteln. 

Die Whistleblower Hotline kann unter der folgenden Adresse über das Online-Formular, per E-Mail, telefonisch oder auch in einem persönlichen Gespräch erreicht werden:

Online-Formular (möglich sowohl anonym als auch mit Namensangabe) unter https://alzchem.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/
E-Mail: info@hinweisgeberexperte.de
Telefon: +49 89 21 52 74 33 (werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr)
Persönliches Treffen: Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail (info@hinweisgeberexperte.de)

Anschrift „Hinweisgeberexperte.de“: 
Compliance Beratung + Service GmbH
Maximilianstraße 24
80539 München 

Die Integrität sämtlicher Handlungen ist nach der festen Überzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltig erfolgreiches Wirtschaften. Als weltweit tätiger Konzern unterliegt die Alzchem Group zahlreichen nationalen und überstaatlichen Rechtsvorschriften – zum Beispiel den Verordnungen, Gesetzen und Richtlinien der EU, aber auch den Rechtsvorschriften anderer Länder. Sämtliche Geschäftsangelegenheiten und -prozesse sind deshalb so zu gestalten, dass sie allen anzuwendenden Gesetzen und anderen bindenden Vorschriften entsprechen, in deren Geltungsbereich Alzchem seine Geschäftstätigkeit ausübt. Unseren Mitarbeitern ist es untersagt, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eine hiervon oder von unseren Unternehmensleitlinien abweichende Anweisung zu erteilen.

Demzufolge sind auch jegliche aktive und passive Bestechung oder Vorteilsannahme sowie der Versuch derselben strengstens untersagt. Alzchem will durch sein Handeln bereits den Anschein vermeiden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden durch sachfremde Mittel Einfluss auf ihre Geschäfts- und Gesprächspartner nehmen wollen. Deshalb dürfen in der Alzchem Group Geschenke, Gefälligkeiten, Bewirtungen oder sonstige Vergünstigungen nur gewährt oder angenommen werden, wenn sie nicht den Rahmen der geschäftlichen Gepflogenheiten in der betroffenen Region überschreiten, keinen unangemessen hohen Wert besitzen und im Rahmen des gesetzlich beziehungsweise arbeitsrechtlich Erlaubten liegen.

Die Alzchem Group bekennt sich zu einem fairen Wettbewerb zum Nutzen der eigenen Kunden und ihrer weiteren Stakeholder. Zudem respektieren wir die Unabhängigkeit von Amtsträgern. Deshalb ist bei uns jede Form von Korruption, einschließlich sogenannter Beschleunigungszahlungen, strikt verboten. Auch hier bilden die einschlägigen Gesetze sowie unsere Unternehmensleitlinien die Grundlage für die Regelungen zur Korruptionsbekämpfung.

Alzchem behandelt alle Geschäftspartner in einer rechtlich einwandfreien und fairen Art und Weise. Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern erfolgt durch die Einkaufsorganisation in einem geordneten Verfahren nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Aufträge werden, soweit möglich und sinnvoll, auf der Basis von Wettbewerbsangeboten vergeben. Alzchem achtet bei der Auswahl der Lieferanten darauf, dass diese entsprechend den Grundsätzen der Unternehmerleitlinien und der Compliance-Regeln handeln. Anreize wie leistungsbezogene Provisionen, Rabatte, Preisnachlässe oder kostenlose Warenlieferungen müssen jederzeit die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen berücksichtigen. Daher sind in der Alzchem-Gruppe die geschäftlichen Anreize umfassend und korrekt zu dokumentieren. Um verbotenen Handlungen vorzubeugen, erfolgt die Bezahlung von Lieferungen und Leistungen unmittelbar an den jeweiligen Vertragspartner. Die Bezahlung mit Barmitteln ist, außer in Bagatellfällen, untersagt.

Im Übrigen verweisen wir auf unseren Corporate-Governance-Bericht.​​​​​

Grundsatzerklärung zum Umgang mit den Menschenrechten gem. § 6 Abs. 2 LkSG

Umgang mit den Menschenrechten

Wir sind Alzchem. Alzchem ist ein international tätiges Chemieunternehmen. Innovativ, kompetent und zuverlässig positioniert sich Alzchem mit bewährten und neuen Produkten erfolgreich auf bekannten und künftigen Märkten in der Welt der Spezialchemie. Dabei haben wir eine genaue Vorstellung davon, was wir erreichen wollen: Auf Basis unseres integrierten Verbunds und mit innovativer Chemie liefern wir kundennahe Anwendungen in ausgewählte Märkte. Zur Verwirklichung dieser Vision bauen wir auf klare Verhaltensprinzipien: 

Zusammenhalt Personen
  • Durch Verlässlichkeit, Fairness, zeitnahe Information und offene Kommunikation sowie das Einholen und Geben von Feedback stärken wir das gegenseitige Vertrauen.
  • Mit unternehmerischem Handeln verfolgen wir die Ziele der Alzchem. Mit unseren Entscheidungen übernehmen wir dabei Verantwortung.
  • In unserem Tun streben wir nach höchster Qualität. Fehler sind für uns Chance und Verpflichtung zum Lernen.
  • Wir erarbeiten zusammen konstruktive Lösungen und setzen getroffene Entscheidungen gemeinsam um.
  • Im Dialog mit unseren Geschäftspartnern entwickeln wir attraktive Angebote. Unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt sind wir uns dabei stets bewusst.
  • Agilität und Schnelligkeit sind wichtige Erfolgsfaktoren. Mit ihrer Hilfe können wir uns an die sich ständig wandelnden Anforderungen anpassen und von ihnen profitieren.

 

Die Verhaltensprinzipien bringen zum Ausdruck, dass die Alzchem ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht allein an ihrem wirtschaftlichen Interesse ausrichtet, sondern für ein wertebasiertes Geschäftsgebaren steht. Dazu gehören auch die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten – vorrangig durch die Alzchem und ihre Mitarbeiter selbst, aber auch durch ihre Geschäftspartner.

Den Schutz der Menschenrechte betrachten wir als zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir bekennen uns dazu, die in diesen Erklärungen international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und sie in unserer Geschäftstätigkeit und entlang unserer Wertschöpfungsketten zu achten. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot aller Formen der Sklaverei und Diskriminierung sowie die Stärkung der Koalitionsfreiheit. Wir bekennen uns zudem zu der Einhaltung des Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Verbot der Umweltverschmutzung, der Zwangsräumung und des Einsatzes von Sicherheitskräften, wenn mit deren Einsatz die Gefahr der Missachtung oder Einschränkung von Menschenrechten einhergeht. Darüber hinaus orientieren wir uns an den  VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Die vorliegende Grundsatzerklärung verdeutlicht unser unternehmensspezifisches Engagement für die Achtung der Menschenrechte, wie sie sich bereits in anderen Unternehmensrichtlinien und insbesondere in unserer Unternehmensleitlinie, unserem  Lieferanten Code-of-Conduct sowie unserer USGQ-Politik zu Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und Qualität widerspiegelt.

Die hier festgehaltenen Prinzipien gelten für die Geschäftstätigkeiten aller Unternehmen der Alzchem Gruppe und deren Mitarbeiter. Darüber hinaus erwarten wir auch von unseren Zulieferern und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich zur Einhaltung der hier festgehaltenen Prinzipien verpflichten und angemessene Prozesse zur Achtung der Menschenrechte implementieren. Dazu gehört auch, dass unsere Partner auf eine entsprechende Aufforderung von Alzchem hin Informationen darüber bereitstellen, wie die genannten Prinzipien eingehalten werden.

Wir halten uns in unserem geschäftlichen Gebaren unter allen Umständen an geltendes Recht. In Fällen, in denen internationale Menschenrechte von lokalen Gesetzen eingeschränkt werden, sind wir bestrebt, die Prinzipien hinter den internationalen Standards zu fördern, ohne dabei mit örtlichen Gesetzen in Konflikt zu geraten. Sofern lokale Gesetze über die internationalen Standards hinausgehen, befolgen wir diese.

Als weltweit tätiges Unternehmen der chemischen Industrie haben wir die Möglichkeit, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auf vielfältige Art und Weise zu stärken. Wir wissen jedoch auch um die möglichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit einhergehen können.

Im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoanalysen, die wir für unsere Geschäftsbereiche und unsere Lieferketten durchführen, identifizieren wir Risiken, die wir aufgrund ihrer potenziellen Schwere und unserer Einflussmöglichkeiten als prioritär betrachten. Dies sind in unserem Fall aktuell insbesondere der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Alzchem-Beschäftigten, der Umweltschutz, die Produktsicherheit und die (Nicht-) Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette.

Die Ergebnisse unserer Risikoanalysen lassen wir in die relevanten Geschäftsprozesse einfließen, insbesondere in unser Lieferantenmanagementsystem. Dort, wo Risiken bestehen, implementieren wir geeignete Präventionsmaßnahmen. Das sind im Einzelnen:

 

  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit der Alzchem-Beschäftigten: Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter haben für uns oberste Priorität. Durch die Implementierung einheitlich hoher Standards (u.a. OHRIS-Zertifizierung) an allen unseren Standorten arbeiten wir kontinuierlich an der Schaffung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes. Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Schulungen teil, um ihr sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern und zu entwickeln.
  • Maßnahmen zum Umweltschutz: Wir betreiben unsere Anlagen unter Einhaltung aller geltenden Regelungen und Standards, haben uns als eines der ersten Unternehmen in Deutschland einen von den Aktionären gebilligten Klimafahrplan zur Reduktion von Treibhausgasen gegeben, messen unsere Fortschritte für den Umweltschutz kontinuierlich und veröffentlichen diese jährlich in einer Umwelterklärung.
  • Maßnahmen zur Produktsicherheit: Im Rahmen unseres Produkt-Stewardship-Programms überprüfen wir kontinuierlich die Sicherheit unserer Produkte bezogen auf Gesundheits- und Umweltrisiken.
  • Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette: Wir berücksichtigen menschenrechts- und ausgewählte umweltbezogene Kriterien bei der Auswahl und Bewertung unserer Lieferanten und führen angemessene Kontrollmaßnahmen durch. Dazu gehören auch Schulungen und Audits unserer Lieferanten.

 

In Fällen, in denen wir durch unsere Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen unmittelbar verursacht oder dazu beigetragen haben, verpflichten wir uns zur Umsetzung angemessener Abhilfemaßnahmen. War unser Beitrag zu einer Verletzung, zum Beispiel aufgrund einer Geschäftsbeziehung, nur mittelbarer Natur, werden wir unseren Einfluss zur Durchführung angemessener Abhilfemaßnahmen geltend machen. In einem solchen Fall behalten wir uns ferner vor, die Geschäftsbeziehung mit dem betreffenden Partner zu beenden.

Mögliche Compliance-Verstöße, zu denen auch Menschenrechtsverletzungen und umweltbezogene Verstöße zählen, können entweder über unseren Compliance Officer oder über unsere Whistleblower Hotline gemeldet werden (https://alzchem.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/). Die Whistleblower Hotline ist sowohl für unsere Mitarbeiter als auch für unsere Geschäftspartner weltweit ganzjährig rund um die Uhr telefonisch, per E-Mail und über das Internet erreichbar. An sie können sich auch beliebige andere Stakeholder, wie z.B. die Anrainer unserer Produktions-Standorte, wenden. Meldungen über die Whistleblower Hotline sind auch anonym möglich. Hinweisgeber, insbesondere Alzchem-Mitarbeiter, dürfen wegen der Abgabe einer Meldung über die Whistleblower Hotline nicht benachteiligt werden, es sei denn, der Hinweis wäre missbräuchlich erfolgt.   

Die Verantwortung zur Einhaltung der hier dargelegten menschenrechtlichen Verpflichtung liegt bei unserem Compliance Officer, der als Menschenrechtsbeauftragter mit seiner Organisation auch für die erfolgreiche Umsetzung unserer Menschenrechtsstrategie verantwortlich ist.

Wir werden unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten kontinuierlich und kooperativ weiterentwickeln. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung dieser Grundsatzerklärung.

Digitalisierung vorantreiben

Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Industrie und einer nachhaltigeren Gesellschaft, ist die Digitalisierung ein wichtiges Instrument. Mit digitalen Lösungen und Technologien, die wir in einer Vielzahl von Projekten entwickeln, lassen sich Ressourcen effizienter nutzen, Lieferketten besser nachverfolgen, Energie und Zeit einsparen aber auch die Kreislaufwirtschaft lässt sich konsequenter umsetzen. Durch die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung, die sich in Forschung und Entwicklung, in der Produktion und entlang der gesamten Wertschöpfungskette bieten, stärken wir unsere Innovationskraft.

Digitalisierung blau

Die Verarbeitung großer Datenmengen kombiniert mit einer hohen Rechenleistung (KI, Big Data) eröffnet Optimierungspotenziale und hilft bei der Entwicklung neuer und nachhaltiger Lösungen. So konnte mit Hilfe der deskriptiven Analyse, d.h. durch Erkennen von einfachen Mustern mit statistischen Kennzahlen und grafischen Methoden, die Korngröße eines unserer Produkte exakt vorausbestimmt werden. In der Ausbildung haben wir durch die Einführungen von Tablets komplett auf digitale Lösungen umgestellt, um zum einen Papier einzusparen und zum anderen die Effektivität und Effizienz unserer Auszubildenden zu steigern und deren IT-Kompetenzen zu stärken. So kann z. B. die Erfassung von Messdaten komplett über das Tablet erfolgen und auch Vorschriften und sämtliche Unterlagen mit Notizen können hier sicher abgespeichert werden. Durch den gezielten Einsatz digitaler Technologien werden wir auch in Zukunft nachhaltige Lösungen entwickeln, unsere Arbeitsabläufe weiter optimieren und unsere Produktionsprozesse sicherer, effizienter und ressourcenschonender gestalten.

Zur Übersicht unserer nachhaltigen und ethischen ESG-Aktivitäten

Frau liegt in der Wiese und schaut nach rechts
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