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05.02.2021, Alzchem, Corporate News

Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Die AlzChem Group AG gibt bekannt, das mit Ad Hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2021 angekündigte Aktienrückkaufprogramm zu starten.

Beginnend mit dem 8. Februar 2021 wird die AlzChem Group AG (im Folgenden auch die „Gesellschaft“) über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten bis zu 50.000 Stückaktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zu 1 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Der Vorstand der AlzChem Group AG macht damit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vom 14. Mai 2019 Gebrauch.

Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck, eine aus Sicht der Gesellschaft günstige Akquisitionswährung zu erwerben; die Verwendung der erworbenen Aktien zu anderen gesetzlich zulässigen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecken ist damit nicht ausgeschlossen.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der AlzChem Group AG durch die von der Gesellschaft mandatierte ODDO BHF Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main/Deutschland. Diese trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

Das Aktienrückkaufprogramm wird entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchgeführt. Demgemäß werden die getätigten Rückkäufe in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die AlzChem Group AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs regelmäßig unter www.alzchem.com informieren.

Über AlzChem

AlzChem ist ein weltweit aktives Spezialchemie-Unternehmen, das in seinen Betätigungsfeldern überwiegend zu den Marktführern gehört. Dabei profitiert AlzChem in besonderer Weise von den drei sehr unterschiedlichen globalen Megatrends Nachhaltigkeit, Bevölkerungswachstum und gesundes Altern. Hier bieten AlzChem-Produkte in einer Vielzahl verschiedener Anwendungen attraktive Lösungen.

Interessante Wachstumsperspektiven sieht das Unternehmen für sich vor allem in den Bereichen Ernährung von Mensch und Tier, Pharma, Landwirtschaft, Feinchemie, Metallurgie und in den Erneuerbaren Energien. Zum breiten Produktspektrum gehören dabei beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, Pflanzenwachstumsregulatoren und Vorprodukte für Corona-Tests.

Das Unternehmen beschäftigt rund 1.620 Mitarbeiter an vier Produktionsstandorten in Deutschland und Schweden sowie in zwei Vertriebsgesellschaften in den USA und China. 2019 erwirtschaftete AlzChem einen Konzernumsatz von rund 376 Mio. Euro und ein EBITDA von rund 50 Mio. Euro.

Aktienrückkauf

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