Unternehmensführung
Governance und Compliance
Während "Governance" die Unternehmensführung insgesamt meint, bezeichnet der Begriff "Compliance" die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter sicherstellen. Zu diesem Zweck haben wir ein Compliance-System entwickelt, dessen Kernstück unsere Unternehmensleitlinien bilden. Diese bestimmen, dass unser Handeln nicht nur im Einklang mit Recht und Gesetz, sondern auch mit zentralen gesellschaftlichen Wertvorstellungen stehen muss. Die Unternehmensleitlinien geben unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Orientierung im Hinblick auf ihre grundlegenden rechtlichen und ethischen Pflichten und verleihen ihnen die Sicherheit für richtiges Verhalten im Beruf.
Einhaltung von Regeln
Die Integrität sämtlicher Handlungen ist nach unserer festen Überzeugung eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltig erfolgreiches Wirtschaften. Als weltweit tätiger Konzern unterliegt die Alzchem Group zahlreichen Rechtsvorschriften – nicht nur dem deutschen Recht, sondern auch den Verordnungen und Richtlinien der EU sowie den Rechtsvorschriften vieler anderer Länder. Sämtliche Geschäftsangelegenheiten und prozesse sind deshalb so zu gestalten, dass sie allen Vorschriften entsprechen, in deren Geltungsbereich die Alzchem Group ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Unseren Mitarbeitern ist es untersagt, von unseren Unternehmensleitlinien abweichende Anweisungen zu erteilen.
Fairer Wettbewerb
Die Alzchem Group bekennt sich zu einem fairen Wettbewerb. Dazu gehört auch der Respekt vor der Unabhängigkeit von Amtsträgern. Deshalb sind bei uns alle Formen der Korruption, wie zum Beispiel aktive und passive Bestechung, Vorteilsannahme und -gewährung und sogenannte Beschleunigungszahlungen, strikt verboten. Die Alzchem will durch ihr Handeln bereits den Anschein vermeiden, die Mitarbeitenden würden durch sachfremde Mittel Einfluss auf ihre Geschäfts- und Gesprächspartner nehmen. Deshalb dürfen in der Alzchem Group Geschenke, Gefälligkeiten, Bewirtungen oder sonstige Vergünstigungen nur gewährt oder angenommen werden, wenn sie nicht den Rahmen der geschäftlichen Gepflogenheiten in der betreffenden Region überschreiten, keinen unangemessen hohen Wert aufweisen und im Rahmen des gesetzlich, insbesondere arbeitsrechtlich Erlaubten liegen.
Umgang mit Geschäftspartnern
Alzchem behandelt alle Geschäftspartner in einer fairen und rechtlich einwandfreien Art und Weise. Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern erfolgt durch die Einkaufsorganisation in einem geordneten Verfahren nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien. Aufträge werden, soweit möglich und sinnvoll, auf der Basis von Wettbewerbsangeboten vergeben. Alzchem achtet bei der Auswahl der Lieferanten ferner darauf, dass diese den Alzchem-eigenen „Verhaltenskodex für Lieferanten“ akzeptieren. Von Alzchem ausgelobte Anreize wie leistungsbezogene Provisionen, Rabatte, Preisnachlässe oder kostenlose Warenlieferungen müssen jederzeit nicht nur die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen, sondern auch sauber dokumentiert sein. Um verbotenen Handlungen vorzubeugen, erfolgt die Bezahlung von Lieferungen und Leistungen nur unmittelbar an den jeweiligen Vertragspartner. Die Bezahlung mit Bargeld ist, außer in Bagatellfällen, untersagt.
Gleichbehandlung
Kein Mitarbeiter, Stellenbewerber oder Geschäftspartner darf aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. Werte wie Menschenwürde, Toleranz und Respekt sind nicht nur Grundwerte einer offenen, pluralistischen Gesellschaft. Sie sind auch Leitlinien unseres unternehmerischen Denkens und Handelns und damit unserer Unternehmenskultur.
Meldung von Verstößen
Zur Stärkung unseres Compliance-Systems haben wir neben der Möglichkeit einer Meldung an den Compliance-Officer auch ein Hinweisgebersystem ("Whistleblower-Hotline") bei einer externen Meldestelle eingerichtet. Allen Mitarbeitenden der Alzchem sowie Dritten, wie z.B. Geschäftspartnern oder Kunden, ist es so möglich, sofern gewünscht auch anonym, auf Rechtsverletzungen oder sonstige Regelverstöße im Unternehmen hinzuweisen. Durch die Inanspruchnahme der Whistleblower-Hotline entstehen dem Hinweisgeber keinerlei Kosten und auch im Verhältnis zur Alzchem keinerlei Nachteile, sofern der Hinweisgeber nicht selbst gegen Gesetze oder die Unternehmensleitlinien verstoßen hat. Die Mitarbeiter der Meldestelle unterliegen der Schweigepflicht. Sie werden die Identität des Hinweisgebers und die von ihm gegebenen Informationen auch im Verhältnis zur Alzchem vertraulich behandeln, wenn dies vom Hinweisgeber gewünscht wird. Die Meldestelle, der Compliance Officer und Alzchem werden den Hinweisen mit der erforderlichen Sorgfalt nachgehen und den zugrunde liegenden Sachverhalt gründlich ermitteln.
Die Whistleblower-Hotline kann unter der folgenden Adresse entweder über das Online-Formular oder per E-Mail, telefonisch oder auch in einem persönlichen Gespräch erreicht werden:
Online-Formular: https://alzchem.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/
E-Mail: info@hinweisgeberexperte.de
Telefon: +49 89 21 52 74 33 (werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr)
Umgang mit den Menschenrechten
Wir sind Alzchem.
Alzchem ist ein international tätiges Chemieunternehmen. Innovativ, kompetent und zuverlässig positioniert sich Alzchem mit bewährten und neuen Produkten erfolgreich auf bekannten und künftigen Märkten in der Welt der Spezialchemie. Dabei haben wir eine genaue Vorstellung davon, was wir erreichen wollen: Auf Basis unseres integrierten Verbunds und mit innovativer Chemie liefern wir kundennahe Anwendungen in ausgewählte Märkte. Zur Verwirklichung dieser Vision bauen wir auf klare Verhaltensprinzipien:
- Durch Verlässlichkeit, Fairness, zeitnahe Information und offene Kommunikation sowie Einholen und Geben von Feedback stärken wir das gegenseitige Vertrauen.
- Mit unternehmerischem Handeln verfolgen wir die Ziele der Alzchem. Mit unseren Entscheidungen übernehmen wir dabei Verantwortung für unser Tun.
- In unserem Tun streben wir nach höchster Qualität. Fehler sind für uns Chance und Verpflichtung zum Lernen.
- Wir erarbeiten zusammen konstruktive Lösungen und setzen getroffene Entscheidungen gemeinsam um.
- Im Dialog mit unseren Geschäftspartnern entwickeln wir attraktive Angebote. Unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt sind wir uns dabei stets bewusst.
- Agilität und Schnelligkeit sind wichtige Erfolgsfaktoren. Mit ihrer Hilfe können wir uns an die sich ständig wandelnden Anforderungen anpassen und von ihnen profitieren.
Die Verhaltensprinzipien bringen zum Ausdruck, dass die Alzchem ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht allein an ihrem wirtschaftlichen Interesse ausrichtet, sondern für ein wertebasiertes Geschäftsgebaren steht. Dazu gehören auch die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten – vorrangig durch die Alzchem und ihre Mitarbeiter selbst, aber auch durch ihre Geschäftspartner.
Den Schutz der Menschenrechte betrachten wir als zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir bekennen uns dazu, die in diesen Erklärungen international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und sie in unserer Geschäftstätigkeit und entlang unserer Wertschöpfungsketten zu achten. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot aller Formen von Menschenhandel, Sklaverei und Diskriminierung sowie die Stärkung der Koalitionsfreiheit. Wir bekennen uns zudem zu der Einhaltung des Arbeitsschutzes, der fortlaufenden Zahlung angemessener, existenzsichernder Löhne sowie dem Verbot der Umweltverschmutzung, der Zwangsräumung und des Einsatzes von Sicherheitskräften, wenn mit deren Einsatz die Gefahr der Missachtung oder Einschränkung von Menschenrechten einhergeht. Darüber hinaus orientieren wir uns an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Die vorliegende Grundsatzerklärung verdeutlicht unser unternehmensspezifisches Engagement für die Achtung der Menschenrechte, wie sie sich bereits in anderen Unternehmensrichtlinien, insbesondere in unseren Unternehmensleitlinien, unserem Lieferanten Code-of-Conduct sowie unserer USGQ-Politik zu Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und Qualität widerspiegelt.
Die hier festgehaltenen Prinzipien gelten für die Geschäftstätigkeiten aller Unternehmen der Alzchem-Gruppe und deren Mitarbeiter. Darüber hinaus erwarten wir auch von unseren Zulieferern und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich zur Einhaltung der hier festgehaltenen Prinzipien verpflichten und angemessene Prozesse zur Achtung der Menschenrechte implementieren. Dazu gehört auch, dass unsere Partner auf eine entsprechende Aufforderung von Alzchem hin Informationen darüber bereitstellen, wie die genannten Prinzipien eingehalten werden.
Wir halten uns in unserem geschäftlichen Gebaren unter allen Umständen an geltendes Recht. In Fällen, in denen internationale Menschenrechte von lokalen Gesetzen eingeschränkt werden, sind wir bestrebt, die Prinzipien hinter den internationalen Standards zu fördern, ohne dabei mit örtlichen Gesetzen in Konflikt zu geraten. Sofern lokale Gesetze über die internationalen Standards hinausgehen, befolgen wir diese.
Als weltweit tätiges Unternehmen der chemischen Industrie haben wir die Möglichkeit, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auf vielfältige Art und Weise zu stärken. Wir wissen jedoch auch um die möglichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit einhergehen können.
Im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoanalysen, die wir für unsere Geschäftsbereiche und unsere Lieferketten durchführen, identifizieren wir Risiken, die wir aufgrund ihrer potenziellen Schwere und unserer Einflussmöglichkeiten als prioritär betrachten. Dies sind in unserem Fall aktuell insbesondere der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Alzchem-Beschäftigten, der Umweltschutz, die Produktsicherheit und die (Nicht-) Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette.
Die Ergebnisse unserer Risikoanalysen lassen wir in die relevanten Geschäftsprozesse einfließen, insbesondere in unser Lieferantenmanagementsystem. Dort, wo Risiken bestehen, implementieren wir geeignete Präventionsmaßnahmen. Das sind im Einzelnen:
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit der Alzchem-Beschäftigten: Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter haben für uns oberste Priorität. Durch die Implementierung einheitlich hoher Standards (u.a. OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem)-Zertifizierung) an allen unseren Standorten arbeiten wir kontinuierlich an der Schaffung eines sicheren und gesundheitserhaltenden Arbeitsumfeldes. Sowohl unsere Mitarbeiter als auch die an unseren Standorten tätigen Dienstleister nehmen regelmäßig an Schulungen teil, um ihr sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern und zu entwickeln.
- Maßnahmen zum Umweltschutz: Wir betreiben unsere Anlagen unter Einhaltung aller geltenden Regelungen und Standards, haben uns als eines der ersten Unternehmen in Deutschland einen von den Aktionären gebilligten Klimafahrplan zur Reduktion von Treibhausgasen gegeben, messen unsere Fortschritte für den Umweltschutz kontinuierlich und veröffentlichen diese jährlich in unserem Geschäftsbericht.
- Maßnahmen zur Produktsicherheit: Im Rahmen unseres Produkt-Stewardship-Programms überprüfen wir kontinuierlich die Sicherheit unserer Produkte bezogen auf Gesundheits- und Umweltrisiken entlang der Lieferkette.
- Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette: Wir berücksichtigen menschenrechts- und ausgewählte umweltbezogene Kriterien bei der Auswahl und Bewertung unserer Lieferanten und führen angemessene Kontrollmaßnahmen durch. Dazu gehören auch Schulungen und Audits unserer Lieferanten.
In Fällen, in denen wir durch unsere Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen unmittelbar verursacht oder dazu beigetragen haben, verpflichten wir uns zur Umsetzung angemessener Abhilfemaßnahmen. War unser Beitrag zu einer Verletzung, zum Beispiel aufgrund einer Geschäftsbeziehung, nur mittelbarer Natur, werden wir unseren Einfluss zur Durchführung angemessener Abhilfemaßnahmen geltend machen. In einem solchen Fall behalten wir uns ferner vor, die Geschäftsbeziehung mit dem betreffenden Partner zu beenden.
Mögliche Compliance-Verstöße, zu denen auch Menschenrechtsverletzungen und umweltbezogene Verstöße sowie damit im Zusammenhang stehende Risiken zählen, können entweder über unseren Compliance-Officer oder über unsere Whistleblower-Hotline (https://alzchem.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/) gemeldet werden:
Online-Formular: https://alzchem.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/
E-Mail: info@hinweisgeberexperte.de
Telefon: +49 89 21 52 74 33 (werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr)
(info@hinweisgeberexperte.de).
Die Whistleblower-Hotline ist sowohl für unsere Mitarbeiter als auch für unsere Geschäftspartner weltweit telefonisch, per E-Mail und über das Internet erreichbar. An sie können sich auch beliebige andere Stakeholder, wie z.B. die Anrainer unserer Produktions- Standorte wenden. Meldungen über die Whistleblower Hotline sind auch anonym möglich. Hinweisgeber, insbesondere Alzchem-Mitarbeiter, dürfen wegen der Abgabe einer Meldung über die Whistleblower-Hotline nicht benachteiligt werden, es sei denn, der Hinweis wäre missbräuchlich erfolgt.
Die Whistleblower-Hotline eröffnet die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens i.S.d. § 8 LkSG; die zugehörige Verfahrensordnung legt fest, wie mit über die Whistleblower-Hotline eingegangenen Hinweisen umgegangen wird.
Die Verantwortung zur Einhaltung der hier dargelegten menschenrechtlichen Verpflichtung liegt bei unserem Compliance-Officer, der als Menschenrechtsbeauftragter mit seiner Organisation auch für die erfolgreiche Umsetzung unserer Menschenrechtsstrategie verantwortlich ist.
Wir werden unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten kontinuierlich und kooperativ weiterentwickeln. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung des Beschwerdeverfahrens sowie dieser Grundsatzerklärung.
Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Industrie und einer nachhaltigeren Gesellschaft, ist die Digitalisierung ein wichtiges Instrument. Mit digitalen Lösungen und Technologien, die wir in einer Vielzahl von Projekten entwickeln, lassen sich Ressourcen effizienter nutzen, Lieferketten besser nachverfolgen, Energie und Zeit einsparen aber auch die Kreislaufwirtschaft lässt sich konsequenter umsetzen. Durch die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung, die sich in Forschung und Entwicklung, in der Produktion und entlang der gesamten Wertschöpfungskette bieten, stärken wir unsere Innovationskraft.
Die Verarbeitung großer Datenmengen kombiniert mit einer hohen Rechenleistung (KI, Big Data) eröffnet Optimierungspotenziale und hilft bei der Entwicklung neuer und nachhaltiger Lösungen. So konnte mit Hilfe der deskriptiven Analyse, d.h. durch Erkennen von einfachen Mustern mit statistischen Kennzahlen und grafischen Methoden, die Korngröße eines unserer Produkte exakt vorausbestimmt werden. In der Ausbildung haben wir durch die Einführungen von Tablets komplett auf digitale Lösungen umgestellt, um zum einen Papier einzusparen und zum anderen die Effektivität und Effizienz unserer Auszubildenden zu steigern und deren IT-Kompetenzen zu stärken. So kann z. B. die Erfassung von Messdaten komplett über das Tablet erfolgen und auch Vorschriften und sämtliche Unterlagen mit Notizen können hier sicher abgespeichert werden. Durch den gezielten Einsatz digitaler Technologien werden wir auch in Zukunft nachhaltige Lösungen entwickeln, unsere Arbeitsabläufe weiter optimieren und unsere Produktionsprozesse sicherer, effizienter und ressourcenschonender gestalten.